Schön, aber gefährlich: Osterfeuer, Traditionsfeuer, Lagerfeuer
Private Oster-, Traditions- und Lagerfeuer unterliegen grundsätzlich keiner Genehmigungspflicht in der Hansestadt Stralsund. Die Zustimmung des Eigentümers der Fläche, auf der das Feuer entzündet wird, muss natürlich vorliegen.
Was ist zu beachten?
Umwelt- und forstrechtliche Bestimmungen und Vorgaben von Hausordnungen oder Kleingartenvereinen sind ebenfalls zu beachten. Halten Sie ausreichend Abstand zu Gebäuden, die Feuerwehr empfiehlt mindestens 50 m. Halten Sie aber auch Abstand zu Straßen und beachten Sie mögliche Einschränkungen in der Nähe von Bundeswasserstraßen oder Eisenbahnanlagen. Beachten Sie die Windrichtung und vermeiden Sie Funkenflug und Rauchbelästigung.
Ein privates Feuer kann durch die Feuerwehr gelöscht werden, wenn dies die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde anweist, Gebäude gefährdet sind, Anwohner durch den Rauch belästigt werden oder gegen umweltrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Denken Sie bitte daran, dass auch Ihr Nachbar nicht jeden Gestank, Rauch oder Ruß hinnehmen muss. Das Bürgerliche Gesetzbuch billigt ihm grundsätzlich einen zivilrechtlichen Abwehranspruch zu, wenn seine Grundstücksbenutzung wesentlich beeinträchtigt wird.
Was darf ins Feuer?
Ins Feuer gehören trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Abfälle, nasses Holz und Kunststoffe führen nicht nur zu Rauchbelästigungen, sondern setzen Schadstoffe frei und dürfen daher nicht verbrannt werden.
Pflanzenabfälle gehören nicht ins Osterfeuer. Das Ordnungsamt weist nachdrücklich darauf hin, dass das Verbrennen von Pflanzenabfällen nach der Pflanzenabfalllandesverordnung MV geregelt ist und durch die Kreisverwaltung bearbeitet wird. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen, Tel. 03831 357 -1000.
Wie sind Gefahren zu vermeiden?
Vom Feuer darf keine unmittelbare Brandgefahr für die Umgebung ausgehen. Es sind ausreichende Löschmittel (Wassereimer, Gartenschlauch, Sand, Feuerlöscher) bereitzuhalten. Wer ein Feuer entzündet oder betreibt ist auch für die Folgen verantwortlich und kann daher bei Schäden auch in Anspruch genommen werden. Offenes Feuer muss beaufsichtigt werden. Achten Sie auf kleine Kinder, sie unterliegen sehr schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die Gefahr. Brennbare Flüssigkeiten sind als Brandbeschleuniger ungeeignet und gefährlich, seien Sie vorsichtig beim Anzünden.
Wenn das Brennmaterial schon länger liegt, sollten Sie es vor dem Entzünden umschichten, damit Ihr Feuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
Halten Sie immer eine Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst frei. Zögern Sie nicht, im Zweifel den Notruf 112 zu wählen. Ihre Feuerwehr ist rund um die Uhr für Sie einsatzbereit.
Wie verhalte ich mich bei Verbrennungen?
Auch bei Verbrennungen wählen Sie den Notruf 112! Denken Sie daran, dass bei Kindern die Schwelle zur Lebensgefahr schneller erreicht ist als bei Erwachsenen.
Sollte es zu Verbrennungen kommen, bringen Sie die Person aus dem Gefahrenbereich, denken Sie aber immer an die Eigensicherung. Entfernen Sie zügig die Kleidung und Umschneiden festklebende Stoffteile.
Die bislang vorgeschlagene Kühlung mit Wasser wird bei größeren Verbrennungen nicht mehr empfohlen, da es zu einer schwerwiegenden Belastung des Kreislaufs durch Unterkühlung kommen kann.
Versorgen Sie die Brandwunde mit geeignetem Verbandsmaterial (z.B. einem Verbandstuch) locker und ohne Druck. Schützen Sie den Verletzten vor weiterem Wärmeverlust, üben Sie aber keinen Druck auf die versorgten Wunden aus.
Prüfen Sie Bewusstsein und Atmung und handeln Sie entsprechend.