Kosten einer Bestattung

Kosten einer Bestattung

Die in der Friedhofsverwaltung am häufigsten gestellte Frage ist die nach den Kosten einer Bestattung. Leider können wir diese Frage nicht mit einem Satz beantworten, da eine ganze Reihe frei zu wählender Faktoren zu berücksichtigen sind, die es praktisch unmöglich machen, ohne Detailkenntnisse und individuelle Wünsche im Vorfeld eine genaue Kostenangabe vorzunehmen.

Dazu kommt, dass der Zentralfriedhof die Friedhofsleistungen zwar zu festen Preisen (Zentralfriedhofsgebührensatzung) anbietet, Leistungen der gewerblich tätigen Bestatter aber stark schwanken können.

Die Kosten für eine Bestattung auf dem Zentralfriedhof setzen sich im Wesentlichen aus vier Bestandteilen zusammen:

  • gewerbliche Leistungen des Bestatters: z.B. Sarg oder/ und Schmuckurne, Sarginnenausstattung, Ankleiden und Einbetten von Verstorbenen, Träger für Abholung, Überführung, Trauerfeier, Kremation und Bestattung, Erledigung von Formalitäten, etc.
  • ergänzende gewerbliche Leistungen: z.B. Trauerdrucke, Zeitungsanzeigen, Blumen, Musikwünsche, Grabstein bzw. Steinmetzarbeiten, friedhofsgärtnerische Leistungen, etc.
  • Amtliche Gebühren: z.B. Leichenschau, Standesamt etc.
  • Friedhofskosten: z.B. Gebühren für Trauerfeier, Begräbnisplatz/ Grabstätte, Gruftarbeiten etc.

Die ganz individuelle Auswahl einzelner Leistungen, die Schwerpunktsetzung und der Qualitätsanspruch an einzelne Leistungen ergeben eine Endsumme, die nach Kenntnis aller Gegebenheiten und Wünsche individuell festgelegt und variiert werden kann.

Lassen Sie sich frühzeitig und unabhängig beraten, die Unterschiede bei einzelnen Leistungen können beträchtlich sein.

Mehr Informationen finden Sie in der Zentralfriedhofsgebührensatzung.

Wichtiger Hinweis

Abschiednahme, Trauerfeier und Bestattung sind hilfreiche Rituale im Umgang mit dem Tod eines lieben Menschen.

Daran anschließend brauchen Verlust, Leere und Trauer Zeit und Raum. Die Grabnutzungsleistungen des Friedhofes sind gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf 20 Jahre ausgelegt. Damit bieten Sie den Lebenden hinreichend Raum zur Trauerbewältigung und schützen zugleich die Würde der Toten.

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