Meldung vom 21.05.2021
Aufhebung Freigabe Bewohnerparken Neuer Markt
Das bisher geltende Parken für Bewohner mit Parkausweisen der Zonen A1 und A2 auf dem Neuen Markt wird nach Pfingsten aufgehoben.
Der Grund dafür ist, dass alle Geschäfte gemäß Corona-Verordnung MV wieder uneingeschränkt öffnen dürfen und damit der Bedarf an Parkplätzen für Besucher wieder deutlich ansteigt.
Die Rückkehr zum bisher üblichen Parken gilt ab dem 25. Mai.
Das Parken auf dem Neuen Markt ist auch weiterhin möglich: durch Ziehen eines Parkscheines oder kostenfrei in der Zeit von montags bis freitags von 18.00 bis zum darauf folgende Tag 9.00 Uhr sowie samstags ab 13.00 bis montags 9.00 Uhr, dazu an Sonn- und Feiertagen.