Gemäß dem Ziel der „Stadt der kurzen Wege“ soll auf der Fläche des Bebauungsplanes (1,2 Hektar) die in diesem Stadtteil fehlende Infrastruktur (Kita, Nahversoger) ergänzt werden. Davon wird vor allem die Nachbarschaft profitieren, in der immerhin gut 600 Haushalte leben.
Fragen und Antworten zum B-Plan Nr. 67 „Gelände westlich des Straßenbauamtes an der Greifswalder Chaussee, Andershof“
Für den 4. März ist vorgesehen, dass der Bebauungsplan 67 in der Bürgerschaft behandelt und beschlossen wird. Dazu werden an dieser Stelle Fragen beantwortet, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Früher war das eine militärisch genutzte Fläche. Nachdem die Bereitschaftspolizei ausgezogen war, konnte sich hier nach Abriss eines Garagenkomplexes durch ausgebliebene Pflege Wald entwickeln.
Eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Das heißt, hier soll nicht zusätzliche Fläche für die bauliche Nutzung in Anspruch genommen werden, sondern die, die schon vorhanden und damit schon einmal baulich genutzt war, auch wenn sie im Laufe der Jahre zugewachsen ist.
Eine Kita, ein Nahversorger und zwei Wohngebäude, alles soll durch einen privaten Investor gebaut werden. Die beiden erstgenannten Einrichtungen fehlen bisher in diesem Stadtbereich.
Großer Vorteil: Die Anwohner, vor allem viele ältere Menschen aus den umliegenden Wohn- und Pflegeeinrichtungen, können zu Fuß zum Einkaufen gehen und das Auto stehen lassen. Zusammen mit der Verbesserung des Versorgungsangebotes wird der Autoverkehr verringert. (siehe auch Modellrechnung ganz unten)
Dieser Aufwuchs ist kein Küstenschutzwald im Sinne des Landeswaldgesetzes und hat auch keine tatsächliche Bedeutung für den Küstenschutz, da er allseitig von Bebauung umgeben ist.
Küstenschutzwald ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine reine verwaltungsinterne Bestimmung.
Zudem hat er keine Erholungsfunktion, als Lärmschutz dient er ebenfalls nicht.
Dieser Wald erfüllt keine Kriterien, die die Bezeichnung Küstenschutzwald zulassen.
Eine Waldfläche kann zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit notwendig ist.
Das ist hier nicht der Fall.
Die zu schützende Bebauung steht zwischen Steilufer und Wald, daher hat dieser Wald keinen unmittelbaren Bezug zur Küste, der die Bezeichnung Küstenschutzwald rechtfertigen würde.
Eine Erholungsfunktion setzt zumindest voraus, dass man wenigstens auf Wegen durch den Wald hindurch gehen und sich im Wald zur Erholung aufhalten kann, was hier nicht der Fall ist.
Die Funktion Lärmschutz ist nur erfüllt, wenn der Wald zwischen einer Lärmquelle (hier Greifswalder Chaussee) und schutzbedürftiger Nutzung liegt. Der hinter dem Wald liegenden Verwaltung des Straßenbauamts ist hier keine besondere Schutzbedürftigkeit zuzumessen.
Als nächster Schritt wird die Vorlage für den Bebauungsplan in der kommenden Bürgerschaftssitzung am 4. März behandelt. Die Stadt schafft hier nur das Baurecht, für die Umsetzung und damit auch die Festlegung des Baubeginns ist der private Vorhabenträger verantwortlich.
Der Aufwuchs wird nach Bestätigung des Bebauungsplanes erst dann und nur im notwendigen Umfang gerodet, wenn es zeitlich gesetzlich zulässig ist. So wird sichergestellt, dass dort keine Vögel darin brüten.
Ältere Bäume im Randbereich, etwa die Krähenkolonie direkt an der Greifswalder Chaussee, bleiben übrigens stehen.
Um städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, pflanzt die Stadt ständig neue Bäume, wenn an anderer Stelle welche verlorengehen. Und das vorausschauend.
Das heißt: Aufgrund der geplanten Waldumwandlung werden neue und mehr Bäume gepflanzt bzw. sie wurden sogar schon gepflanzt.
Die Stadt betreibt somit Waldvergrößerung und forstet mehr Wald auf als gerodet wird.
Der neue Lebensmittelmarkt wird in Andershof für gut 600 Haushalte die Möglichkeit einer fußläufigen Nahversorgung eröffnen (bis ca. 700 m Entfernung). Wenn je Haushalt damit nur 1x pro Woche auf eine Autofahrt zum nächstgelegenen Supermarkt verzichtet wird (durchschnittlich 1,9 km je Strecke), spart dies 114.000 km pro Jahr. Bei einem Fahrzeug mit mittlerem CO2-Ausstoß (120 g/km) entsteht so eine Einsparung von gut 13 t CO2 pro Jahr.
Zum Vergleich: Selbst gut wachsende, gut bestockte Wälder können etwa nur 10 t CO2 pro Jahr und Hektar akkumulieren. Die Stadt wird mit der Planung also dem Anspruch gerecht, den Klimaschutz durch eine verantwortungsbewusste Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, d.h. einer dichten, nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege zu fördern.