Meldung vom 30.10.2019

Verkauf aus besonderem Anlass rechtzeitig beantragen

Aus besonderem Anlass, wie zum Beispiel an den Stillen Feiertagen (Volkstrauertag und Totensonntag) sowie in der Adventszeit, dürfen Händler Waren gelegentlich und außerhalb von Läden anbieten, ohne eine Reisegewerbekarte zu besitzen.

Insbesondere gilt dies für den Verkauf von Grabschmuck, Tannengrün und Weihnachtsbäumen. Voraussetzung ist jedoch eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis ist beim Ordnungsamt, Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten, Schillstraße 5 - 7, Zimmer 113, bei Mario Ehrhardt zu beantragen.
Ein Antragsformular steht auch im Internet auf www.stralsund.de zur Verfügung. Dazu gibt man in die Suchfunktion "Verkauf aus besonderem Anlass" ein.
Für den Verkauf auf öffentlichen Wegen und Plätzen ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Auch hierfür steht online ein Formular zur Verfügung. Am einfachsten ist es ebenfalls über die Suchfunktion zu finden. Hier das Wort Sondernutzung eingeben und die entsprechende Seite öffnet sich. Diese Genehmigung erteilt auf Antrag das Bauamt, Abt. Straßen und Stadtgrün, Sondernutzung, in der Badenstraße 17.