Meldung vom 21.07.2019

Kontrolle: Herrchen mit Hund auf Spielplatz erwischt

Einmal pro Monat sind in Stralsund Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowie der Polizei unterwegs und kontrollierten die Einhaltung der Stralsunder Hundeverordnung.

So wurden jetzt die Heilgeist-, Mönch-, See-, Fährhofstraße, Friedrich-Wolf-Straße, Maxim-Gorki-Straße, Fährwall, Sundpromenade, Strandbad, Brunnenaue, Skaterpark, Wulflamufer und der Knieperwall kontrolliert.
Von den festgestellten Hundehaltern wurden mehrere ohne Steuermarke festgestellt, diese werden der Steuerbehörde gemeldet.
Ein Hundehalter wurde auf dem Spielplatz am Wulflamufer erwischt. Hier wird der Halter demnächst Post vom Ordnungsamt bekommen.

Was Hundehalter beachten sollten:
Außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums gilt Leinenzwang in den Bereichen der Altstadt, der Brunnenaue und der Sundpromenade – näheres lesen Sie in der Hundeverordnung.
Hunde sind an einer maximal zwei Meter langen Leine zu führen.
Der Hundeführer muss eine ununterbrochene Kontrolle über die Bewegung des Hundes durch die entsprechenden Leinen und Halsbänder gewährleisten.
Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, Badeanstalten und als öffentliche Badestellen gekennzeichneten Flächen, mit Ausnahme von speziell als Hundestrand ausgewiesenen Badestellen, sind Hunde verboten.
Hundekot ist von dem Hundeführer unverzüglich mit einem dafür geeigneten Behältnis oder Hilfsmittel zu beseitigen.
Behältnisse oder Hilfsmittel sind zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen vorzuzeigen.

Verschiedene Ausnahmen gelten für Diensthunde von Behörden, Hunde der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes, Hunde von Wachdiensten, soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden, außerdem für Blindenführ- und Behindertenbegleithunde. Auf Antrag können im Einzelfall weitere Ausnahmen zugelassen werden.

Ein Verstoß gegen die Stadtverordnung über das Führen von Hunden in der Hansestadt Stralsund (Stralsunder Hundeverordnung) kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 5 der Stralsunder Hundeverordnung darstellen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Fragen rund um den Hund beantwortet Ihnen gerne im Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund in der Schillstraße 5-7 Tino Krusch, Tel.: 03831 253 708 und E-Mail: ordnungsamt@stralsund.de.

Kurzlink zur Stralsunder Hundeverordnung: https://bit.ly/2OENGUX